Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien über das Internet ab. Dem Abgemahnten wird von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgeworfen, dass er mittels dem sogenannten „Filesharing“ Dateien der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Rechteinhaber über Filesharing-Tauschbörsen / Peer to Peer (P2P) Netzwerke zum Download angeboten hat.
Kanzlei
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Frankfurt.
Rechteinhaber
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ab.
- DigiProtect GmbH
Werkarten
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen aus verschiedenen Werkarten ab.
- Musik
Wer wird abgemahnt
In der Regel erhält der ermittelte Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Auf das Auffinden von „Filesharern“ spezialisierte Firmen durchstöbern im Auftrag der Rechteinhaber die verschiedenen Filesharing-Tauschbörsen / P2P Netzwerke und sichern mittels Spezialsoftware Filesharingaktivitäten. Die ermittelten IP-Adressen muss der jeweilige Provider aufgrund eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses den zum Tatzeitpunkt zugewiesenen Anschlussinhabern zuordnen und die Adressdaten der betroffenen Anschlussinhaber der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übermitteln.
Im Anschluss erhält der Anschlussinhaber eine standardisierte Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der ermittelte Anschlussinhaber muss nicht zwingend der tatsächliche Täter sein.
Forderungen
Der Abgemahnte wird von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgefordert,
- eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
- und einen pauschalisierten Schadensersatz zu leisten.
Fazit
Eine Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollte man nicht blindlings ignorieren. In der Regel handelt es sich um keine „Fake“ Abmahnung. Selbst wenn man sich komplett sicher ist, dass man die streitgegenständlichen Dateien nicht zum Download angeboten hat, besteht die Möglichkeit, dass dies Dritte über Ihren Anschluss getan haben könnten. In diesem Fall könnte der Abgemahnte auch dann für die Urheberrechtsverletzung haften, wenn er selbst nicht der Täter, sondern nur der Anschlussinhaber ist, sofern er nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt hat. Wann Sicherungsmaßnahmen ausreichend sind, ist in der Rechtsprechung umstritten.
Die einzelnen Angriffspunkte einer Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollte durch eine fachlich versierte Kanzlei, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüft werden. Im Anschluss sollte mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Selbst wenn die streitgegenständliche Datei über den Anschluss des Abgemahnten verbreitet worden ist, bestehen noch Verteidigungsmöglichkeiten.
Die der Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht blindlings unterschrieben werden, da Sie an deren Inhalt 30 Jahre gebunden sind.
Die Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing verjähren in der Regel erst nach drei Jahren.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema oder eine solche Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.
Abmahnhilfe bei einer Abmahnung CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – hier erhalten Sie alle Informationen, wie Sie sich an uns wenden können.
Portale und Blogs zum Thema Filesharing-Abmahnungen – News, Titellisten und Datenbanken
die-abmahnung.info | abmahntalcc.info
Portal und Blog zum Thema Medienrecht
Über Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht





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