Rechtsanwalt Schlösser mahnt für verschiedene Urheber Personen ab, die über die Plattform www.aboutpixel.de Bilder (Lichtbilder/Lichtbildwerke) herunterladen und in ihrer Homepage einbinden, ohne den Urheber zu benennen. Dies stelle ein Verstoß gegen das Recht auf Namensnennung gem. § 13 UrhG dar.
Abgemahnte Werkarten:
Bilder, Fotos
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
gewerbliche Homepage / Website
Rechtsanwalt Schlösser stellt im Namen seiner Mandanten folgende Forderungen:
- Beseitigung der abgemahnten Bilder / Fotos von der Homepage / Website
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatzforderung (546,69 EUR Anwaltskosten aus einem Streitwert von 6.000 EUR sowie pauschalen Schadensersatz in Höhe von 600 EUR bis 800 EUR).
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt Schlösser ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Kanzlei Rechtsanwalt Schlösser mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, die Forderungen ihrer Mandantschaft gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt Schlösser beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem urheberrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Zur sofortigen Hilfe übersenden Sie uns bitte Ihre Abmahnung oder treten mit uns telefonisch in Kontakt:
- E-Mail: info@ggr-law.com
- Telefon: 06131 – 240950
- FAX: 06131 – 2409522
- Adresse: Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz
Wichtig ist, dass Sie uns Ihre E-Mail Adresse und Ihre Telefonnummer zukommen lassen, damit eine Kontaktaufnahme gewährleistet werden kann.
Was wir Ihnen bieten:
- direkte Kontaktaufnahme – auch am Wochenende
- kostenlose Ersteinschätzung
- Unterbreitung eines seriösen Angebotes
- Fristverlängerung
- bundesweite / internationale Vertretung
- hochspezialisiertes vierköpfiges Anwaltsteam
- Vertretung auch von Beratungshilfeempfängern
- mehrfach siegreich vor Gericht gegen Abmahnkanzleien
- eigene IT-Abteilung (Klärung technischer Fragen)
- Erfahrung auf dem Gebiet seit 2006
- individuelle Prüfung
Portale und Blogs zum Thema Filesharing-Abmahnungen – News, Titellisten und Datenbanken
die-abmahnung.info | abmahntalcc.info | die-abmahnhilfe.info | win-abmahnung.info
Portal und Blog zum Thema Medienrecht
infodocc.info | infotalcc.info
Über Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht





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