Die Kanzlei Rasch mahnt unter dem Betreff „Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen“ die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien über das Internet ab. Dem Abgemahnten wird von der Kanzlei Rasch vorgeworfen, dass er mittels dem sogenannten „Filesharing“ Dateien der von der Kanzlei Rasch vertretenen Rechteinhaber über Filesharing-Tauschbörsen / Peer to Peer (P2P) Netzwerke zum Download angeboten hat.
Kanzlei | Abmahnung Rasch
Die Kanzlei Rasch hat ihren Sitz in Hamburg.
Rasch Rechtsanwälte
An der Alster 6
20099 Hamburg
Rechteinhaber | Abmahnung Rasch
Die Kanzlei Rasch mahnt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ab.
- Universal Music GmbH
- EMI Music Germany GmbH & Co. KG
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
Werkarten | Abmahnung Rasch
Die Kanzlei Rasch mahnt Urheberrechtsverletzungen aus verschiedenen Werkarten ab.
- Musik
Wer wird abgemahnt | Abmahnung Rasch
In der Regel erhält der ermittelte Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Rasch.
Auf das Auffinden von „Filesharern“ spezialisierte Firmen durchstöbern im Auftrag der Rechteinhaber die verschiedenen Filesharing-Tauschbörsen / P2P Netzwerke und sichern mittels Spezialsoftware Filesharingaktivitäten. Die ermittelten IP-Adressen muss der jeweilige Provider aufgrund eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses den zum Tatzeitpunkt zugewiesenen Anschlussinhabern zuordnen und die Adressdaten der betroffenen Anschlussinhaber der Kanzlei Rasch übermitteln.
Im Anschluss erhält der Anschlussinhaber eine standardisierte Abmahnung der Kanzlei Rasch. Der ermittelte Anschlussinhaber muss nicht zwingend der tatsächliche Täter sein.
Forderungen | Abmahnung Rasch
Der Abgemahnte wird von der Kanzlei Rasch aufgefordert,
- eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
- und einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 1.200 EUR zu leisten.
Fazit | Abmahnung Rasch
Eine Abmahnung der Kanzlei Rasch sollte man nicht blindlings ignorieren. In der Regel handelt es sich um keine „Fake“ Abmahnung. Selbst wenn man sich komplett sicher ist, dass man die streitgegenständlichen Dateien nicht zum Download angeboten hat, besteht die Möglichkeit, dass dies Dritte über Ihren Anschluss getan haben könnten. In diesem Fall könnte der Abgemahnte auch dann für die Urheberrechtsverletzung haften, wenn er selbst nicht der Täter, sondern nur der Anschlussinhaber ist, sofern er nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt hat. Wann Sicherungsmaßnahmen ausreichend sind, ist in der Rechtsprechung umstritten.
Die einzelnen Angriffspunkte einer Abmahnung der Kanzlei Rasch sollte durch eine fachlich versierte Kanzlei, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüft werden. Im Anschluss sollte mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Selbst wenn die streitgegenständliche Datei über den Anschluss des Abgemahnten verbreitet worden ist, bestehen noch Verteidigungsmöglichkeiten.
Die der Abmahnung der Kanzlei Rasch beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht blindlings unterschrieben werden, da Sie an deren Inhalt 30 Jahre gebunden sind.
Die Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing verjähren in der Regel erst nach drei Jahren.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema oder eine solche Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.
Abmahnhilfe bei einer Abmahnung Rasch – hier erhalten Sie alle Informationen, wie Sie sich an uns wenden können.
Titel die von der Kanzlei Rasch abgemahnt werden
Titelliste Rasch – Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Portale und Blogs zum Thema Filesharing-Abmahnungen – News, Titellisten und Datenbanken
die-abmahnung.info | abmahntalcc.info | die-abmahnhilfe.info | win-abmahnung.info
Portal und Blog zum Thema Medienrecht
infodocc.info | infotalcc.info
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